Um für einen fai­ren Wett­be­werb im Netz zu sor­gen, haben sich der euro­päi­sche Rat und das Euro­pa­par­la­ment am 25. März 2022 auf ein neu­es Digi­tal-Gesetz (DMA) geei­nigt, wel­ches die markt­be­herr­schen­den Netz­gi­gan­ten wie Face­book und Goog­le in ihrem künf­ti­gen Han­deln deut­lich ein­schrän­ken soll.

Das neue Gesetz, der Digi­tal Mar­ke­ting Act (DMA), zielt beson­ders auf die der­zei­ti­ge Markt­si­tua­ti­on von Inter­net-Unter­neh­men ab. Das Gesetz dient dem Schutz von Verbraucher*innen und soll die Grund­la­ge eines fai­ren Wett­be­werbs von im Netz agie­ren­den Akteu­ren bil­den. Inter­net-Unter­neh­men mit jähr­li­chen Ein­nah­men von ​min­des­tens 7,5 Mil­li­ar­den Euro, die einen zen­tra­len Platt­form­dienst mit min­des­tens 45 Mil­lio­nen akti­ven Nut­zen­den und 10.000 gewerb­lich akti­ven Nutzer*innen in der EU betrei­ben, fal­len künf­tig unter das neue Digi­tal-Gesetz. Sie gel­ten als soge­nann­te Gatekeeper.

Für sie soll fort­an eine Rei­he neu­er Regeln und Ver­bo­te gel­ten. So wird bei­spiels­wei­se künf­tig per Gesetz gere­gelt, dass Daten aus ver­schie­de­nen Quel­len künf­tig nur noch mit aus­drück­li­cher Nut­zer­ein­wil­li­gung von Inter­net-Unter­neh­men zusam­men­ge­führt wer­den dür­fen, um die­se Daten für Zwe­cke einer ande­ren Bereit­stel­lung wie­der­zu­ver­wen­den. Eben­falls sol­len sie fort­an nicht mehr in der Lage sein eige­ne Pro­duk­te oder Diens­te durch Ran­kings bes­ser zu posi­tio­nie­ren als ande­re Marktteilnehmer.

Die gro­ßen Inter­net­rie­sen wach­sen stän­dig. Und sie wer­den grö­ßer. So gehö­ren aktu­ell 68 Unter­neh­men zum Unter­neh­men Meta (ehe­mals Face­book), die der Netz­werk­be­trei­ber in den ver­gan­ge­nen Jah­ren auf­kauf­te. Zu die­sen Unter­neh­men gehört auch Insta­gram, eines der popu­lärs­ten sozia­len Medi­en und die Chat Anbie­ter Whats­App und Mes­sen­ger. Ande­re popu­lä­re Diens­te wie Snap­chat gehö­ren seit 2017 dem gro­ßen Kon­zern Micro­soft an.

Kri­ti­ker mer­ken an, dass es bedenk­lich sei, wie weit­rei­chend das Netz­werk von Unter­neh­men wie Meta, Micro­soft und Goog­le gewor­den ist. Für Mit­be­wer­ber im Inter­net sei es schwie­rig, mit den gro­ßen Anbie­tern kon­kur­rie­ren zu kön­nen. Sie haben deut­lich weni­ger Bud­get zur Ver­fü­gung, als eta­blier­te Fir­men und kön­nen nur wenig für sich selbst wer­ben. Dadurch über­sieht der Kon­su­ment sie gege­be­nen­falls sogar.

Dies gilt beson­ders, wenn Nischen wie Such­ma­schi­nen im Brow­ser durch bei­spiels­wei­se Goog­le stark besetzt sind; Goog­le ist seit 2010 die meist­ge­nutz­te Such­ma­schi­ne im Inter­net, mit 85,55 % des Anteils im Inter­net. Aller­dings sei­en Geset­ze im Inter­net nur schwer umzu­set­zen. Im Volks­mund gilt das Inter­net immer noch als Wil­der Wes­ten, ein Raum ohne Regeln. Sol­che Geset­ze, vor­aus­ge­setzt sie las­sen sich umset­zen, könn­ten also eine Ver­än­de­rung hin zu einem kon­trol­lier­te­ren Inter­net bedeuten.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zum Gesetz über digi­ta­le Märk­te erhal­ten auf den Online-Sei­ten von Con­si­li­um Europa.

Ansprechpartner

Sebastian Schlehofer

Sebastian Schlehofer

Mar­ke­ting­kom­mu­ni­ka­ti­on

(030) 34984–172

Medien