Der Europäische Rat hat neue Vorschriften für einen fairen und wettbewerbsfähigen digitalen Sektor durch das Gesetz über digitale Märkte (DMA) gebilligt.

Das DMA soll gleiche Wettbewerbsbedingungen im Internet mit klaren Rechten und Regeln für große Online-Plattformen („Gatekeepers“) gewährleisten und vor Missbrauch durch marktdominierende Unternehmen schützen. Eine Regulierung des digitalen Marktes auf Ebene der europäischen Union soll für ein faires und wettbewerbsfähiges digitales Miteinander sorgen, von welchem Unternehmen und Verbraucher:innen gleichermaßen profitieren und Verbraucher von digitalen Chancen profitieren können.

“Mit der endgültigen Verabschiedung des Gesetzes über digitale Märkte werden wir endlich große Online-Plattformen für ihre Taten zur Rechenschaft ziehen. Damit wird die EU den Online-Raum weltweit verändern. Die Gatekeeper, an die sich das Gesetz richtet, sind allgegenwärtig – wir alle nutzen ihre Dienste täglich. Ihre Macht wächst jedoch in einem Maße, das sich negativ auf den Wettbewerb auswirkt. Mit dem DMA werden wir für fairen Wettbewerb im Internet, mehr Komfort für die Verbraucherinnen und Verbraucher und neue Chancen für kleine Unternehmen sorgen.”
Ivan Bartoš, Stellvertretender Ministerpräsident für Digitalisierung und Minister für Regionalentwicklung


Neue Vorschriften für Gatekeeper

Das DMA gibt die neuen Regeln für große Online-Plattformen („Gatekeeper“) vor. Sie sind angehalten

  • sicherzustellen, dass die Abmeldung von zentralen Plattformdiensten genauso einfach ist wie eine Anmeldung
  • dafür zu sorgen, dass die grundlegenden Funktionen von Sofortnachrichtendiensten interoperabel sind, d. h. Nutzern ermöglichen, Nachrichten auszutauschen sowie Sprachnachrichten oder Dateien über Messaging-Apps zu senden
  • gewerblichen Nutzern den Zugang zu ihren Marketing- oder Werbeleistungsdaten auf der entsprechenden Plattform zu ermöglichen
  • die Europäische Kommission über von ihnen durchgeführte Übernahmen und Fusionen zu unterrichten

Ferner werden sie nicht mehr in der Lage sein,

  • eigene Produkte oder Dienste gegenüber anderen Marktteilnehmern durch Ranking besser zu positionieren (Vorteilsnahme des eigenen Unternehmens)
  • bestimmte Apps oder Software auf Endgeräten vorzuinstallieren bzw. Nutzer daran zu hindern, Apps oder Software zu deinstallieren
  • Software-Installationen für wichtige Programme (Web-Browser) bei Installation des Betriebssystems vorzuschreiben
  • Entwickler daran zu hindern, Zahlungsplattformen Dritter für Appverkäufe zu nutzen
  • erhobene personenbezogene Daten einer Dienstleistung für den Zweck einer anderen Dienstleistung oder Bereitstellung wiederzuverwenden.

Wird eine große Online-Plattform als Gatekeeper identifiziert, müssen die Vorschriften des DMA innerhalb von sechs Monaten eingehalten werden. Bei Verstoß der Vorschriften des DMA drohen Geldbußen von bis zu 10 % des weltweiten Unternehmensumsatzes. Im Wiederholungsfall können sogar Geldbußen von bis zu 20 % des weltweiten Gesamtumsatzes verhängt werden. Verstoßen Gatekeeper wiederholt, also mindestens dreimal in acht Jahren gegen die DMA-Vorschriften, so kann die Europäische Kommission eine Marktuntersuchung einleiten. Im Bedarfsfall würden verhaltensbezogene oder gar strukturelle Maßnahmen eingeleitet.

Mit dem Paket „Digitale Dienste“ reagiert die EU mit einer Regulierung des digitalen Marktes. Durch das Gesetz über digitale Dienste und das Gesetz über digitale Märkte wird ein Rahmen festgelegt, der dem wirtschaftlichen und demokratischen Fußabdruck digitaler Großkonzerne entspricht. Im Vordergrund stehen Maßnahmen zum Schutz der Nutzer bei gleichzeitiger Förderung von Innovationen in der digitalen Wirtschaft. Der Europäische Rat wird voraussichtlich im September 2022 eine vorläufige Einigung über das Gesetz über digitale Dienste annehmen. Nach der Unterzeichnung durch die Präsidentin des Europäischen Parlaments und den Präsidenten des Rates wird das Gesetz im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt sechs Monate später in Kraft.

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Sebastian Schlehofer

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