Der Euro­päi­sche Rat hat neue Vor­schrif­ten für einen fai­ren und wett­be­werbs­fä­hi­gen digi­ta­len Sek­tor durch das Gesetz über digi­ta­le Märk­te (DMA) gebilligt.

Das DMA soll glei­che Wett­be­werbs­be­din­gun­gen im Inter­net mit kla­ren Rech­ten und Regeln für gro­ße Online-Platt­for­men („Gate­kee­pers“) gewähr­leis­ten und vor Miss­brauch durch markt­do­mi­nie­ren­de Unter­neh­men schüt­zen. Eine Regu­lie­rung des digi­ta­len Mark­tes auf Ebe­ne der euro­päi­schen Uni­on soll für ein fai­res und wett­be­werbs­fä­hi­ges digi­ta­les Mit­ein­an­der sor­gen, von wel­chem Unter­neh­men und Verbraucher:innen glei­cher­ma­ßen pro­fi­tie­ren und Ver­brau­cher von digi­ta­len Chan­cen pro­fi­tie­ren können.

“Mit der end­gül­ti­gen Ver­ab­schie­dung des Geset­zes über digi­ta­le Märk­te wer­den wir end­lich gro­ße Online-Platt­for­men für ihre Taten zur Rechen­schaft zie­hen. Damit wird die EU den Online-Raum welt­weit ver­än­dern. Die Gate­kee­per, an die sich das Gesetz rich­tet, sind all­ge­gen­wär­tig – wir alle nut­zen ihre Diens­te täg­lich. Ihre Macht wächst jedoch in einem Maße, das sich nega­tiv auf den Wett­be­werb aus­wirkt. Mit dem DMA wer­den wir für fai­ren Wett­be­werb im Inter­net, mehr Kom­fort für die Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher und neue Chan­cen für klei­ne Unter­neh­men sor­gen.”
Ivan Bar­toš, Stell­ver­tre­ten­der Minis­ter­prä­si­dent für Digi­ta­li­sie­rung und Minis­ter für Regionalentwicklung


Neue Vor­schrif­ten für Gate­kee­per

Das DMA gibt die neu­en Regeln für gro­ße Online-Platt­for­men („Gate­kee­per“) vor. Sie sind angehalten

  • sicher­zu­stel­len, dass die Abmel­dung von zen­tra­len Platt­form­diens­ten genau­so ein­fach ist wie eine Anmeldung
  • dafür zu sor­gen, dass die grund­le­gen­den Funk­tio­nen von Sofort­nach­rich­ten­diens­ten inter­ope­ra­bel sind, d. h. Nut­zern ermög­li­chen, Nach­rich­ten aus­zu­tau­schen sowie Sprach­nach­rich­ten oder Datei­en über Mes­sa­ging-Apps zu senden
  • gewerb­li­chen Nut­zern den Zugang zu ihren Mar­ke­ting- oder Wer­be­leis­tungs­da­ten auf der ent­spre­chen­den Platt­form zu ermöglichen
  • die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on über von ihnen durch­ge­führ­te Über­nah­men und Fusio­nen zu unterrichten

Fer­ner wer­den sie nicht mehr in der Lage sein,

  • eige­ne Pro­duk­te oder Diens­te gegen­über ande­ren Markt­teil­neh­mern durch Ran­king bes­ser zu posi­tio­nie­ren (Vor­teils­nah­me des eige­nen Unternehmens)
  • bestimm­te Apps oder Soft­ware auf End­ge­rä­ten vor­zu­in­stal­lie­ren bzw. Nut­zer dar­an zu hin­dern, Apps oder Soft­ware zu deinstallieren
  • Soft­ware-Instal­la­tio­nen für wich­ti­ge Pro­gram­me (Web-Brow­ser) bei Instal­la­ti­on des Betriebs­sys­tems vorzuschreiben
  • Ent­wick­ler dar­an zu hin­dern, Zah­lungs­platt­for­men Drit­ter für App­ver­käu­fe zu nutzen
  • erho­be­ne per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten einer Dienst­leis­tung für den Zweck einer ande­ren Dienst­leis­tung oder Bereit­stel­lung wiederzuverwenden.

Wird eine gro­ße Online-Platt­form als Gate­kee­per iden­ti­fi­ziert, müs­sen die Vor­schrif­ten des DMA inner­halb von sechs Mona­ten ein­ge­hal­ten wer­den. Bei Ver­stoß der Vor­schrif­ten des DMA dro­hen Geld­bu­ßen von bis zu 10 % des welt­wei­ten Unter­neh­mens­um­sat­zes. Im Wie­der­ho­lungs­fall kön­nen sogar Geld­bu­ßen von bis zu 20 % des welt­wei­ten Gesamt­um­sat­zes ver­hängt wer­den. Ver­sto­ßen Gate­kee­per wie­der­holt, also min­des­tens drei­mal in acht Jah­ren gegen die DMA-Vor­schrif­ten, so kann die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on eine Markt­un­ter­su­chung ein­lei­ten. Im Bedarfs­fall wür­den ver­hal­tens­be­zo­ge­ne oder gar struk­tu­rel­le Maß­nah­men eingeleitet.

Mit dem Paket „Digi­ta­le Diens­te“ reagiert die EU mit einer Regu­lie­rung des digi­ta­len Mark­tes. Durch das Gesetz über digi­ta­le Diens­te und das Gesetz über digi­ta­le Märk­te wird ein Rah­men fest­ge­legt, der dem wirt­schaft­li­chen und demo­kra­ti­schen Fuß­ab­druck digi­ta­ler Groß­kon­zer­ne ent­spricht. Im Vor­der­grund ste­hen Maß­nah­men zum Schutz der Nut­zer bei gleich­zei­ti­ger För­de­rung von Inno­va­tio­nen in der digi­ta­len Wirt­schaft. Der Euro­päi­sche Rat wird vor­aus­sicht­lich im Sep­tem­ber 2022 eine vor­läu­fi­ge Eini­gung über das Gesetz über digi­ta­le Diens­te anneh­men. Nach der Unter­zeich­nung durch die Prä­si­den­tin des Euro­päi­schen Par­la­ments und den Prä­si­den­ten des Rates wird das Gesetz im Amts­blatt der Euro­päi­schen Uni­on ver­öf­fent­licht und tritt sechs Mona­te spä­ter in Kraft.

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Sebastian Schlehofer

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