Das Elektronische Urkundenarchiv beginnt mit dem 1. Januar 2022. Spätestens dann sind Notarinnen und Notare dazu verpflichtet, Ihre elektronische Urkundensammlung, das Urkundenverzeichnis und das Verwahrungsverzeichnis im elektronischen Urkundenarchiv zu führen. Mit der neuen elektronischen Verwahrung werden künftige Kapazitätsprobleme bei der Aufbewahrung notarieller Urkunden im Papierformat für einen Zeitraum von 100 Jahren gelöst und der elektronische Rechtsverkehr weiter ausgebaut. Zudem ermöglicht das elektronische Urkundenarchiv Notarinnen und Notaren sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Notarriaten den schnellen und sicheren Zugriff auf elektronisch verwahrte Dokumente sowie die Erstellung von Ausfertigungen und Abschriften mittels elektronischer Fassung der Urschrift.

Die modernen Scan- und Druckmanagementlösungen von Horn & Görwitz bieten unter Einhaltung rechtsverbindlicher Vorgaben in der Urkunden- und Dokumentenbearbeitung alle Möglichkeiten eines effizienten und modernen Dokumentenmanagements in Notariaten und Dezernaten. Von der täglichen Erstellung von Dokumenten, bis hin zur Automatisierung ganzer Dokumentenprozesse nach individuellen Standards. Horn & Görwitz prüft und optimiert alle bestehenden Büromanagementlösungen.

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Christian Hartmann

Christian Hartmann

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